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Dr. Josef Blenk

Rechtsanwalt

 

Strafrecht

Einem Verteidiger kommt in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren eine entscheidende Bedeutung zu. Als sog. Organ der Rechtspflege stehen ihm Befugnisse wie z.B. die Einsichtnahme in Ermittlungsakten zu. Zugleich trägt er für die Wahrung der Rechte des Beschuldigten Sorge und wirkt entsprechend auf die übrigen Strafverfolgungsorgane ein. Der Verteidiger kann daher entsprechende Anträge bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht stellen und so auf die Entscheidung wie auch auf das Strafmaß Einfluss nehmen. 

 

Entscheidend für eine angemessene Verteidigung ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Der Verteidiger unterliegt nicht nur selbst einer strikten Verschwiegenheitsverpflichtung;  die Verschwiegenheit wird auch durch den Staat besonders geschützt.

 

Wenn gegen Sie ein Ermittlungs- oder Strafverfahren geführt wird, kontaktieren Sie mich bitte frühzeitig. So kann z.B. bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht genommen und hierdurch der Gang des weiteren Verfahrens beeinflusst werden. Durch die Erarbeitung einer entsprechend fundierten Taktik sowie durch profunde Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht kann ich für Sie sodann die bestmögliche Lösung und ein angemessenes, gerechtes Ergebnis erzielen. 

 

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