Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von Fallkonstel­lationen, in welchen ich Sie gerne berate und vertrete. Hierzu gehören u.a. folgenden Rechtsgebiete:

  • Geltendmachung und Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen und Inkasso
  • rechtliche Prüfung von Verträgen
  • Erstellung von Verträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Darlehensverträgen, Werkverträgen und Dienstverträgen
  • Geltend­machung und Abwehr von vertraglichen oder deliktsrechtlichen Schadens­ersatz­forderungen
  • Ausübung von vertraglichen Gestaltungsrechten wie z.B. Rücktritt vom Vertrag, Widerruf, Kündigung oder Anfechtung
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Grund­dienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallast und Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)
  • Erstellung von Satzungen für Vereine
  • Gesellschaftsrecht