Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von Fallkonstellationen, in welchen ich Sie gerne berate und vertrete. Hierzu gehören u.a. folgenden Rechtsgebiete:
- Geltendmachung und Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen und Inkasso
- rechtliche Prüfung von Verträgen
- Erstellung von Verträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Darlehensverträgen, Werkverträgen und Dienstverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen oder deliktsrechtlichen Schadensersatzforderungen
- Ausübung von vertraglichen Gestaltungsrechten wie z.B. Rücktritt vom Vertrag, Widerruf, Kündigung oder Anfechtung
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallast und Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)
- Erstellung von Satzungen für Vereine
- Gesellschaftsrecht