Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete, in welchen ich Sie gerne berate und vertrete:
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall
- Verkehrsvertragsrecht, d.h. z.B. Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Autokäufen bzw. Autoverkäufen, Durchsetzung von Mängelrechten, Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen
- Recht der Fahrerlaubnis, wie z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstößen
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheit im Straßenverkehr