Das Arbeitsrecht umfasst das gesamte Recht eines Arbeitnehmers. Hier berate und vertrete ich Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
- Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung
- Vertretung im Kündigungsrechtsstreit
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen des Arbeitnehmers z.B. auf Lohn, Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung, Abmahnungen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Erstellung eines Zeugnisses sowie Vertretung im Zeugnisberichtigungsverfahren
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen in einem Arbeitsverhältnis
- Vertretung gegenüber Behörden wegen Verstößen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Arbeitszeitgesetz)