Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, welche im besonderen Teil des Strafgesetzbuches, aber auch in etlichen Nebengesetzen geregelt sind. Hierzu zählen Tatbestände wie z.B. Diebstahl, Raub, Betrug, Körperverletzungsdelikte, Geldwäsche, Falschaussagen, Beleidigung und Verleumdung oder Brandstiftungsdelikte. Auch staatsgefährdende Straftaten wie z.B. Volksverhetzung oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen werden vom allgemeinen Strafrecht umfasst. Weitere typische Beispiele für das allgemeine Strafrecht sind der Missbrauch von Ausweispapieren, Urkundenfälschung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie auch Nötigung, Nachstellung oder Bedrohung.

Ich berate und vertrete Sie im allgemeinen Strafrecht sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren. Dabei wird in der Regel zunächst Akteneinsicht zu beantragen sein; Akteneinsicht wird grundsätzlich nur einem Rechtsanwalt gewährt. Wenn der genaue Akteninhalt und damit auch der Strafvorwurf gegen Sie bekannt sind, kann sodann die Verteidigungsstrategie besprochen und entwickelt werden.

Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben, ist ebenfalls eine Besprechung mit einem Strafverteidiger zu empfehlen, bevor eine Aussage bei der Polizei erfolgt. Denn meist ist es ratsam, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Bitte kontaktieren Sie mich daher in diesem Fall schnellstmöglich, um das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen zu können.