Systemische Mängel in Italien

Mit Urteil vom 22.05.2024 – 1a K 3666/23.A hat das VG Gelsenkirchen entschieden, dass die seit über einem Jahr bestehende Aufnahmeverweigerung für Dublin-Rückkehrer systemische Mängel des Asylverfahrens in Italien begründet.

Teile diesen Beitrag:

Ähnliche Beiträge