Systemische Mängel in Kroatien

Das VG München (Urteil vom 22.02.2024 – M 10 K 22.50479) und das VG Köln (Beschluss vom 24.04.2024 – 22 L 691/24.A) haben entschieden, dass aufgrund der drohenden Kettenabschiebungen und damit drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung systemische Mängel im kroatischen Asylverfahren bestehen, dies jedenfalls dann, wenn eine Einreise nach Kroatien über Bosnien-Herzegowina erfolgt ist.

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