Das Festhalten der Lenkstange eines E-Scooters stellt gem. einer Entscheidung des LG Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022 – 4 Qs 368/22 ein „Führen“ im Sinne des § 316 StGB dar, sodass auch einem betrunkenen Mitfahrer eines E-Scooters, welcher kurz die Hände an der Lenkstange gehabt habe und diese festgehalten hat, der Führerschein entzogen werden könne.