Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss unter konkreter Behauptung von Tatsachen so vollständig begründet und glaubhaft gemacht werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss unter konkreter Behauptung von Tatsachen so vollständig begründet und glaubhaft gemacht werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss unter konkreter Behauptung von Tatsachen so vollständig begründet und glaubhaft gemacht
Da nicht jede Persönlichkeitsstörung eine schwere andere seelische Störung im Sinne des § 20 StGB darstellt, sind der Ausprägungsgrad der
Einem Ausländer dürfe nicht entgegengehalten werden, keine zumutbaren Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht i.S.d. § 60b AufenthG vorgenommen zu
BGH 5 StR 243/24 – Beschluss vom 15. August 2024 (LG Berlin I) Konkurrenzverhältnis zwischen Einfuhr von Cannabis und Handeltreiben
Das VG Gelsenkirchen sieht einen Schutzstatus für Homosexuelle in Nigeria für begründet an, vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.07.2024 –
Das BAMF darf nicht vom Untertauchen eines Ausländers i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG ausgehen, wenn