Anforderungen an Begründung und Glaubhaftmachung beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BGH 5 StR 225/24 = HRRS 2024, 1055)

Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss unter konkreter Behauptung von Tatsachen so vollständig begründet und glaubhaft gemacht werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann.

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