In seinem Urteil vom 07.09.2022 – 18 K 7009/20.A hat das VG Düsseldorf festgestellt, dass Homosexuellen in Afghanistan sowohl aufgrund kodifizierten Rechts des Ghani / Karsai-Regimes, welches unverändert fortgilt, als auch auf Grundlage der Scharia eine Verfolgung durch die Taliban und ebenso durch Private droht.