Flüchtlingsschutz für ehemaligen Angehörigen der afghanischen Armee

Obwohl die aktive Zeit des Klägers in der afghanischen Nationalarmee bereits 2013 geendet hat, sprach das VG Cottbus in seinem Urteil vom 31.08.2022 – VG 2 K 997/17.A einem Afghanen den Flüchtlingsstatus zu, weil der Mitteilung der Taliban, von Vergeltungsmaßnahmen gegen ehemalige Angehörige der Sicherheitskräfte abzusehen, nicht zu trauen sei.

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