Migrationsrecht

Das Migrationsrecht ist eine hochaktuelle und sich schnell wandelnde Rechtsmaterie. Es umfasst dabei u.a. die Rechtsbereiche des Aufenthaltsrechts, des Asylrechts, des Einbürgerungsrechts und des Fachkräftezuwanderungsrechts. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Beachtung von Formalien und gesetzlichen Fristen z.B. für die Klageerhebung zu richten. Ich berate und vertrete Sie hier insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
  • Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht z.B. bei Ablehnung des Asylgesuchs als offensichtlich unbegründet oder in sog. Dublin-Fällen
  • sog. Aufstockungsklagen insbesondere von syrischen und afghanischen Flüchtlingen
  • Beratung und Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde in aufenthalts- und asylrechtlichen Fragen
  • Vertretung bei Ausweisungsentscheidungen und in Verfahren über den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft bzw. sonstiger Aufenthaltsrechte
  • Erlangung von Aufenthaltstiteln, Duldungen oder Visa
    Vertretung in Abschiebehaftsachen
  • Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung
  • Einbürgerungsangelegenheiten
  • Verteidigung bei ausländerrechtlichen Straftaten

Eine Beratung in englischer und französischer Sprache ist möglich.