Somalia: Verfolgung Homosexueller

Das VG Aachen hat mit Entscheidung vom 24.01.2022 – 7 K 2894/20.A einem homosexuellen Somalier Flüchtlingsschutz erkannt, da im Falle der Entdeckung durch Dritte mit Ächtung und Auspeitschung oder im Einflussbereich der al-Shabaab sogar mit Tötung zu rechnen sei und zudem Homosexuelle Handlungen in Somalia mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bedroht sei.

Teile diesen Beitrag:

Ähnliche Beiträge