Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Passbeschaffung für eritreische Staatsangehörige grundsätzlich unzumutbar ist, wenn eine sog. Reueerklärung abgegeben werden muss, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 C 9.21. Dadurch bestehen für eritreische Staatsangehörige nunmehr bessere Chancen auf die Erteilung eines sog. Reiseausweises.