Keine Haftanordnung ohne vollständige Vorlage der Ausländerakte

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Landshut vom 21.04.2021 – 63 T 174/21 ist die gesamte Inhaftierung im Rahmen einer Abschiebungshaftanordnung, wenn vom Haftgericht nicht die vollständige Ausländerakte beigezogen worden ist.

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