Das VG Würzburg hat in seiner Entscheidung vom 06.05.2022 – W 1 K 22.50132 entschieden, dass bei einer Rückkehr nach Ungarn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht und daher einen Dublin-Bescheid nicht nur im Eilverfahren, sondern auch im Hauptsacheverfahren aufgehoben. Das Gericht führt damit die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu systemischen Mängeln in Ungarn fort.