Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg hat mit Urteil vom 22. Februar 2023 – A 11 S 1329/20 die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet festzustellen, dass ein junger, alleinstehender und erwerbsfähiger Afghane (Kläger) nicht nach Afghanistan abgeschoben werden darf. Dagegen hat er dessen Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes abgewiesen. Es handelt sich um das erste Urteil des VGH nach dem Machtwechsel in Afghanistan und daher um eine Grundsatzentscheidung.