EuGH bejaht Gruppenverfolgung von Frauen in Afghanistan

Mit Urteil vom 04.10.2024 – C-608/22 und C-609/22 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die diskriminierenden Maßnahmen des afghanischen Taliban-Regimes gegen Frauen sowohl aufgrund ihrer Intensität und ihrer kumulativen Wirkung als auch aufgrund der Folgen, die sie für die Betroffenen haben, eine Verfolgung i.S. der EU-QualifiktionsRL 2011/95/EU darstellt. Diese Entscheidung führt in der Praxis zur automatischen Flüchtlingsanerkennung für alle weiblichen Schutzsuchenden aus Afghanistan.

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