Zur Asylantragstellung vor dem Haftrichter
Das Landgericht Ingolstadt hat in seinem Beschluss vom 24.04.2023 – 22 T 119/23 die Rechtsprechung des EuGH vom 25.06.2020 – C-36/2ß PPU Rn. 83 und 94 aufgegriffen und eine Pflicht zur Registrierung des Asylantrages innerhalb von 6 Tagen konstatiert, sobald vor dem Haftrichter Asyl beantragt wird. Folge: auch wenn der Asylantrag vom Haftrichter nicht oder […]