Wohnungs- und Gewerberaummietrecht
Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht. Ich berate Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
- Erstellung von Gewerberaummietverträgen
- Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen und Räumung der Wohnung
- Geltendmachung rückständiger Mieten
- Prüfung von Mieterhöhungsverlangen und Geltendmachung einer Mieterhöhung
- rechtliche Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Schäden in der Wohnung und Geltendmachung von Mängelrechten bzw. Schadensersatz
- Zwangsräumungen
Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie u.a. in folgenden Bereichen:
- Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Geltendmachung und Abwehr von Wohngeldvorschüssen bzw. Rückforderungen
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und bauliche Veränderungen
- Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu Dritten