Somalia: Verfolgung Homosexueller
Das VG Aachen hat mit Entscheidung vom 24.01.2022 – 7 K 2894/20.A einem homosexuellen Somalier Flüchtlingsschutz erkannt, da im Falle der Entdeckung durch Dritte mit Ächtung und Auspeitschung oder im Einflussbereich der al-Shabaab sogar mit Tötung zu rechnen sei und zudem Homosexuelle Handlungen in Somalia mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bedroht […]
Zum Begriff der sexuellen Handlung gem. § 184h StGB (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2022 – 3 StR 481/21 = NStZ-RR 2022, 244)
Der Begriff der sexuellen Handlung im Sinne von § 184h Nr. 1 StGB kann bereits unter Heranziehung ausschließlich objektiver Kriterien bestimmt werden, wenn die Tätigkeit objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist. Darüber hinaus können äußerlich ambivalente Handlungen dann als sexuelle Handlungen eingeordnet werden, wenn diese zwar für sich betrachtet […]
Zum besonders schweren Fall des Einschleusens von Ausländern gem. § 96 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG (vgl. BGH, Beschluss vom 08.03.2022 – 1 StR 481/21 = HRRS 2022 Nr. 578)
Das Tatbestandsmerkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung nach § 96 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG ist auch in der Vorschrift des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB enthalten, so dass es in Anlehnung an diese Vorschrift ausgelegt wird. Danach ist das Merkmal erfüllt, wenn die Behandlung, welcher der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt ist, […]
Verhängung von Jugendstrafe bei Gewaltverbrechen gem. § 17 JGG (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2022 – 3 StR 436/21)
Kommt die Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld in Betracht, ist diese zu prüfen und nach jugendspezifischen Kriterien zu bestimmen. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist die innere Tatseite. Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt aber insoweit Bedeutung zu, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und das Maß der persönlichen Schuld gezogen werden […]
Keine Haftanordnung ohne vollständige Vorlage der Ausländerakte
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Landshut vom 21.04.2021 – 63 T 174/21 ist die gesamte Inhaftierung im Rahmen einer Abschiebungshaftanordnung, wenn vom Haftgericht nicht die vollständige Ausländerakte beigezogen worden ist.