Erbrecht

Das Erbrecht ist nicht nur eine rechtlich komplexe Materie, sondern auch für die Betroffenen meist ein sehr emotionales Thema. Gerade dieser Aspekt ist bei einer Beratung bzw. einer Vertretung besonders zu berücksichtigen. Zum Erbrecht gehören u.a. folgende Rechtsgebiete:

  • Geltendmachung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteils­ergänzungs­ansprüchen
  • Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und gemein­schaftlichen Testamenten
  • Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht, Gestaltung von Betreuungs­regelungen