Das Erbrecht ist nicht nur eine rechtlich komplexe Materie, sondern auch für die Betroffenen meist ein sehr emotionales Thema. Gerade dieser Aspekt ist bei einer Beratung bzw. einer Vertretung besonders zu berücksichtigen. Zum Erbrecht gehören u.a. folgende Rechtsgebiete:
- Geltendmachung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Gestaltung von Betreuungsregelungen