Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete, in welchen ich Sie gerne berate und vertrete:

  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzens­geld nach einem Unfall
  • Verkehrs­vertragsrecht, d.h. z.B. Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Autokäufen bzw. Autoverkäufen, Durchsetzung von Mängelrechten, Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen
  • Recht der Fahrerlaubnis, wie z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Verteidigung in Ordnungs­widrigkeits­verfahren, z.B. bei Geschwindigkeits­überschreitungen oder Abstandsverstößen
  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrs­gefährdung oder Trunkenheit im Straßenverkehr