Flüchtlingseigenschaft queerer Menschen aus Georgien

Aufgrund der Rücknahme der Berufung durch das BAMF gegen die Verpflichtung zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft queerer Menschen aus Georgien in einem Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht, ist von einer weiteren Anerkennung queerer Menschen aus Georgien zu rechnen.