Zur Rechtswidrigkeit der Anordnung der Abschiebehaft wegen Nichtablaufs der Ausreisefrist
Das LG Aachen entschied, die Haftanordnung des Amtsgerichts sei rechtswidrig, weil die Frist für eine freiwillige Ausreise des Betroffenen bei Anordnung der Abschiebehaft entgegen der Annahme des Amtsgerichts noch nicht abgelaufen war. Kommt es zum Auseinanderfallen von Fristen nach dem AsylG und den Regelungen über eine Abschiebung nach dem AufenthG, ist den zwingenden Fristen des […]