JVA Eichstätt kein zulässiger Haftort
In einer Entscheidung des LG Coburg vom 07.11.2022 – 41 T 25/21 wurde der Vollzug von Abschiebungshaft in der JVA Eichstätt (Bayern) als rechtswidrig eingestuft. Die Ausführungen könnten in gleichem Maße auch für die bayerischen Abschiebehaftanstalten in Hof und Erding gelten. Die Entwicklung der Rechtslage muss diesbezüglich abgewartet werden.