Dublin-Überstellung nach Ungarn
Das VG München hat im Eilrechtsschutz festgestellt, dass bei einer Dublin-Überstellung nach Ungarn dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, vgl. VG München – Beschluss vom 06.02.2023 – M 19 E 23.50094.