Zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB (vgl. BGHSt, 4 StR 377/21 – Urteil vom 18.08.2022 = HRRS 2022 Nr. 1147)
Ein Kraftfahrzeugführer, der ein Rennen gegen sich selbst i.S.d. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB fährt, verwirklicht den Qualifikationstatbestand des § 315d Abs. 2 StGB in objektiver Hinsicht, wenn er durch sein Fahrverhalten während des Alleinrennens eine konkrete Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter verursacht und zwischen seinem Verursachungsbeitrag und dem Gefährdungserfolg ein innerer […]