Verhängung von Jugendstrafe bei Gewaltverbrechen gem. § 17 JGG (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2022 – 3 StR 436/21)
Kommt die Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld in Betracht, ist diese zu prüfen und nach jugendspezifischen Kriterien zu bestimmen. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist die innere Tatseite. Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt aber insoweit Bedeutung zu, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und das Maß der persönlichen Schuld gezogen werden […]