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Dr. Josef Blenk

Rechtsanwalt

 

Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von Fallkonstellationen, in welchen ich Sie gerne berate und vertrete. Hierzu gehören u.a. folgenden Rechtsgebiete:

  • Geltendmachung und Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen und Inkasso 
  • rechtliche Prüfung von Verträgen
  • Erstellung von Verträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen 
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Darlehensverträgen, Werkverträgen und Dienstverträgen 
  • Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen oder deliktsrechtlichen Schadensersatzforderungen
  • Ausübung von vertraglichen Gestaltungsrechten wie z.B. Rücktritt vom Vertrag, Widerruf, Kündigung oder Anfechtung
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallast und Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)
  • Erstellung von Satzungen für Vereine
  • Gesellschaftsrecht

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