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Dr. Josef Blenk

Rechtsanwalt

 

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete, in welchen ich Sie gerne berate und vertrete:

  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall
  • Verkehrsvertragsrecht, d.h. z.B. Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Autokäufen bzw. Autoverkäufen, Durchsetzung von Mängelrechten, Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen 
  • Recht der Fahrerlaubnis, wie z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstößen
  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheit im Straßenverkehr

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